Anwälte für Korruptionsstrafrecht
Tätigkeitsbereiche
Wir beraten Amtsträger und Unternehmensvertreter in allen Belangen des Korruptionsstrafrechts.
Aufgrund national verschärfter Gesetze steigt die Anzahl von Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption. Dabei können die Verfahren vor allem als Einfallstor für steuerstrafrechtliche Vorwürfe dienen.
Wir verteidigen unsere Mandanten bereits im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens bis hin zu einer etwaigen Hauptverhandlung. Dabei gehen wir mit dem angezeigten Fingerspitzengefühl vor und wahren ihre Interessen umfassend.
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Florian Jandl LL.M.
Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht
Markus Krauter
Rechtsanwalt /
Steuerberater
Dr. Melanie Bär
Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht
Ann-Sophie Hummel
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit
Charlotte Frey
Rechtsanwältin
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Mandatierung
Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.
Erstes Gespräch
Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.
Umsetzung
Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.
Ziel/Ergebnis
Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.
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