Anwälte für Umweltstrafrecht
Tätigkeitsbereiche
Emissionsintensive Unternehmen und Amtsträger von Umweltbehörden sind im Bereich des Umweltstrafrechts einem besonderen strafrechtlichen Risiko ausgesetzt.
Wir beraten und verteidigen daher insbesondere Amtsträger und Unternehmen, sowie Unternehmensvertreter vollumfänglich im Bereich des Umweltstrafrechts gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Je nach Fall, arbeiten wir dabei intensiv mit Kollegen unterschiedlicher Fachbereiche zusammen. Hierbei können wir auf ein etabliertes Netzwerk an Kollegen zurückgreifen.
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Florian Jandl LL.M.
Rechtsanwalt /
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Fachanwalt für Steuerrecht
Markus Krauter
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Dr. Melanie Bär
Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht
Ann-Sophie Hummel
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit
Charlotte Frey
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Mandatierung
Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.
Erstes Gespräch
Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.
Umsetzung
Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.
Ziel/Ergebnis
Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.
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