Anwälte für Umweltstrafrecht

Tätigkeitsbereiche

Gewässerverunreinigung, § 324 StGB
Bodenverunreinigung, 324a StGB
Luftverunreinigung, § 325 StGB
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, § 326 StGB
unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 327 StGB
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, §§ 27, 27a ChemG
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, § 51 GefStoffV
Gesetz zum Schutz von Kulturpflanzen, § 69 PflSchG
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, §§ 71, 71a BNatSchG
Tierschutzgesetz, § 17 TierSchG
Bundesjagdgesetz, § 38 BJagdG

Emissionsintensive Unternehmen und Amtsträger von Umweltbehörden sind im Bereich des Umweltstrafrechts einem besonderen strafrechtlichen Risiko ausgesetzt.

Wir beraten und verteidigen daher insbesondere Amtsträger und Unternehmen, sowie Unternehmensvertreter vollumfänglich im Bereich des Umweltstrafrechts gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Je nach Fall, arbeiten wir dabei intensiv mit Kollegen unterschiedlicher Fachbereiche zusammen. Hierbei können wir auf ein etabliertes Netzwerk an Kollegen zurückgreifen.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

So werden Sie bei uns Mandant

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Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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