Steuerstrafverfahren

Mögliche Vorwürfe gegen die wir Sie erfolgreich verteidigen können:

Steuerhinterziehung, § 370 AO
Einkommensteuerhinterziehung, insbes. Kapitalertragsteuer
Umsatzsteuerhinterziehung
Erbschaftsteuerhinterziehung
Schenkungssteuerhinterziehung
Körperschaftsteuerhinterziehung
Gewerbesteuerhinterziehung
Lohnsteuerhinterziehung
Zollhinterziehung
Bannbruch, § 372 AO
Schmuggel, § 373 AO
Steuerhehlerei, § 374 AO
Steuerzeichenfälschung, § 369 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 148 – 150 StGB.
Leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
Steuergefährdung, § 379 AO

Die vollumfängliche Verteidigung in Steuerstrafverfahren stellt eine Kernkompetenz unserer Kanzlei dar und ist unsere Spezialität. Hierfür sind wir deutschlandweit bekannt.

Anwalt für Steuerstrafverfahren mit jahrzehntelanger Erfahrung

Das deutsche Steuerrecht gilt als das komplexeste der Welt. Das Steuerstrafrecht als Schnittstellengebiet zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht stellt an die Verteidigung daher hohe fachliche Anforderungen. Unsere Kanzlei hat sich auf diese Materie gezielt spezialisiert und kann auf jahrzehntelange Erfahrungen der Partner zurückgreifen.

Steuerliche und strafrechtliche Beratung aus einer Hand

Wir führen für unsere Mandanten dabei gleichzeitig das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren, um ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen. Der Erfolg im Besteuerungsverfahren hat automatisch positive Wirkung im Strafverfahren. Wo nach unserem Einsatz keine oder deutlich weniger Steuer festgesetzt wird kann auch keine oder nur deutlich geringere Hinterziehung vorgeworfen werden. Die steuerliche und strafrechtliche Beratung aus einer Hand zeichnet uns im Gegensatz zu anderen Kanzleien im gesamten Bundesgebiet besonders aus.

Hilfe bei drohender oder bereits erfolgter Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Haben Sie die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben bekommen und benötigen nun dringend einen Anwalt, der Ihnen mit hoher fachlichen Kompetenz zur Seite stehen kann? Wir wissen, ab welchem Betrag eine empfindliche Strafe im Steuerstrafverfahren droht und wann eine Vorstrafe zu befürchten ist. Wir kennen die einschlägigen Strafmaßtabellen und können Sie so bestmöglich verteidigen.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

So werden Sie bei uns Mandant

Jetzt Kontakt aufnehmen:

E-Mail: kontakt@kanzlei-fup.de
Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

So werden Sie
bei uns Mandant

1. Kontaktaufnahme

2. Mandatierung

3. Erstes Gespräch

4. Umsetzung

5. Ziel/Ergebnis

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