Anwälte für Zollstrafrecht in Stuttgart.

Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts.

Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle. Hier können beispielsweise bei Grenzaufgriffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen.

Aufgrund unserer Kombination von zollrechtlicher und strafrechtlicher Expertise können unsere Anwälte Ihre Rechte schlagkräftig durchsetzen.

Zu unserem Tätigkeitsfeld im Zollrecht und Zollstrafrecht zählen:

Strafverteidigung in zollrechtstrafrechtlichen Verfahren vom Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Einspruchsverfahren gegen Zollbescheide, verbindliche Zolltarifauskünfte und Präferenzzölle
Zollwertstreitigkeiten mit den Hauptzollämtern
Beratung bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuern (z.B. Alkoholsteuer, Energiesteuer)

Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen

Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen

So werden Sie bei uns Mandant

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Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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1. Kontaktaufnahme

2. Mandatierung

3. Erstes Gespräch

4. Umsetzung

5. Ziel/Ergebnis

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