Anwälte für Zollstrafrecht in Stuttgart.
Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts.
Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle. Hier können beispielsweise bei Grenzaufgriffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen.
Aufgrund unserer Kombination von zollrechtlicher und strafrechtlicher Expertise können unsere Anwälte Ihre Rechte schlagkräftig durchsetzen.
Zu unserem Tätigkeitsfeld im Zollrecht und Zollstrafrecht zählen:
Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen
Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen
So werden Sie bei uns Mandant
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E-Mail: kontakt@kanzlei-fup.de
Telefon: +49 711 222283
Kontaktaufnahme
Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Mandatierung
Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.
Erstes Gespräch
Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.
Umsetzung
Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.
Ziel/Ergebnis
Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.
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