Anwälte für Compliance-Themen

Tätigkeitsbereiche

Geldwäsche-Prävention, §§ 1 ff. GwG
Geldwäscheverdachtsmeldungen, § 43 ff. GwG
Schulungen zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen
Tax Compliance
Präventivberatung bei drohenden Unternehmensgeldbußen
Präventivberatung im Rahmen von Selbstanzeigen

Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Steuerberater und Rechtsanwaltskollegen, sowie Mitarbeiter von Compliance-Abteilungen in strafrechtlichen und steuerlichen Compliance-Themen.

Compliance-Schulungs- und Aufsichtsmaßnahmen

Zu unseren Tätigkeiten gehören dabei Schulungs- und Aufsichtsmaßnahmen, sowie die Bewertung und Begutachtung etwaige Verdachtsfälle. Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch im Rahmen interner Untersuchungen und Aufarbeitungen.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

So werden Sie bei uns Mandant

Jetzt Kontakt aufnehmen:

E-Mail: kontakt@kanzlei-fup.de
Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

So werden Sie
bei uns Mandant

1. Kontaktaufnahme

2. Mandatierung

3. Erstes Gespräch

4. Umsetzung

5. Ziel/Ergebnis

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