Anwälte für Kapital­markt­straf­recht

Tätigkeitsbereiche

Betrug, § 263 StGB
Kapitalanlagebetrug, § 264a StGB
Kreditbetrug, § 265b StGB
Untreue, § 266 StGB
Depotunterschlagung § 34 DepotG
Marktmanipulation, §§ 119, 120 WpHG, Art. 15, 12 MAR
Ungedeckte Leerverkäufe und bestimmte Kreditderivate
Börsenspekulation, §§ 49, 26 Abs. 1 BörsG
Insidergeschäfte, Art. 2, 7, 8, 14 MAR
Verletzung der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten nach HGB, AktG, GmbHG, PublG, UmwG, GenG, KWG und WpHG
Falsche Angaben und unrichtige Darstellungen nach AktG, GmbHG, HGB, UWG, PublG, GenG, DepotG
Verletzung von Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten, § 120 WpHG
Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung § 55 KWG
usw.

Im Falle eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Dabei unterliegt die komplexe Materie des Kapitalmarktstrafrechts einer rasanten Dynamik und rückt mehr und mehr in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden und der Presse.

Als Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht werden wir in sämtlichen Verfahrensstadien eines etwaigen Strafverfahrens für unsere Mandanten tätig. Dabei können wir flankierend auf unser umfangreiches Netzwerk aus Kollegen, die sich auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert haben, zurückgreifen, um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

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Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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