Anwälte für drohende Unternehmenssanktionen
Tätigkeitsbereiche
Wir vertreten und verteidigen neben natürlichen Personen schwerpunktmäßig Unternehmen gegenüber drohenden Unternehmenssanktionen und Verbandsgeldbußen.
Zu unseren Mandanten zählen dabei sowohl Unternehmen als auch deren (ehemaligen) Organe und sonstige Unternehmensvertreter
Bei Vorliegen einer Straftat aufgrund eines Organisationsverschuldens, kann gegen ein Unternehmen ein Bußgeld verhängt werden. Dabei wird das Unternehmen für einen Pflichtverstoß seiner Organe sanktioniert.
Die Rechtfolgen können für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Das OWiG sieht hier eine Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro vor. Im Bußgeldverfahren können aber auf die finanziellen Vorteile abgeschöpft werden, die ein Unternehmen aus der Tat erlangt hat. Diese Abschöpfung kann das Unternehmen deutlich härter treffen als ein Bußgeld.
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Florian Jandl LL.M.
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Dr. Melanie Bär
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