Anwälte für drohende Unternehmens­sanktionen

Tätigkeitsbereiche

Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, § 30 OWiG
Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen, § 130 OWiG
Einziehung des Wertes von Taterträgen, § 29a OWiG
Geldbuße, § 30 OWiG
Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB
Kreditbetrug, § 265b StGB
Sportwettbetrug, § 265c StGB
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben, § 265d StGB
Untreue, § 266 StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB.

Wir vertreten und verteidigen neben natürlichen Personen schwerpunktmäßig Unternehmen gegenüber drohenden Unternehmenssanktionen und Verbandsgeldbußen.

Zu unseren Mandanten zählen dabei sowohl Unternehmen als auch deren (ehemaligen) Organe und sonstige Unternehmensvertreter

Bei Vorliegen einer Straftat aufgrund eines Organisationsverschuldens, kann gegen ein Unternehmen ein Bußgeld verhängt werden. Dabei wird das Unternehmen für einen Pflichtverstoß seiner Organe sanktioniert.

Die Rechtfolgen können für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Das OWiG sieht hier eine Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro vor. Im Bußgeldverfahren können aber auf die finanziellen Vorteile abgeschöpft werden, die ein Unternehmen aus der Tat erlangt hat. Diese Abschöpfung kann das Unternehmen deutlich härter treffen als ein Bußgeld.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

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Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

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Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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